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   VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03   

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https://dejure.org/2003,14232
VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03 (https://dejure.org/2003,14232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2003 - 6 TE 252/03 (https://dejure.org/2003,14232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 6 TE 252/03 (https://dejure.org/2003,14232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 92 VwGO, § 269 Abs 3 S 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen ; Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung ; Finanzielle Bedeutung der drohenden Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für die an der Länderklage beteiligten Unternehmen; Flächendeckendes Abholsystem ; Fiktiver ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GKG § 13 Abs. 1; ; VerpackV § 6 Abs. 3; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; VwGO § 173; ; VwGO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 572 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16. Mai 2002 - 6 B 28.02 u.a. - ausführt, kommt eine außerordentliche Beschwerde nach den Neuregelungen im Zivilprozessrecht durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Januar 2001 (BGBl I Seite 1887, 1902 ff.) nicht mehr in Betracht, weil sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, dass in solchen Fällen dasjenige Gericht für Abhilfe zu sorgen hat, dem der Fehler unterlaufen ist.
  • VGH Bayern, 09.07.2001 - 1 C 01.970

    Anwendung der Fünftelregelung bei der Streitwertfestsetzung für das

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03
    Dabei ist es üblich, im Falle des Zwischenstreits um die Ablehnung eines Aussetzungsantrags den Wert des darauf bezüglichen Rechtsmittelverfahrens auf 1/5 des Hauptsachewerts festzusetzen (vgl. VGH München, Beschluss v. 09.07.2001 - 1 C 01.970 -, NVwZ-RR, 156; OLG AS-Stadt, Beschluss v. 30.11.2001 - 12 W 23/01 -, MDR 2002, 479).
  • OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03
    Dabei ist es üblich, im Falle des Zwischenstreits um die Ablehnung eines Aussetzungsantrags den Wert des darauf bezüglichen Rechtsmittelverfahrens auf 1/5 des Hauptsachewerts festzusetzen (vgl. VGH München, Beschluss v. 09.07.2001 - 1 C 01.970 -, NVwZ-RR, 156; OLG AS-Stadt, Beschluss v. 30.11.2001 - 12 W 23/01 -, MDR 2002, 479).
  • OVG Berlin, 05.06.2000 - 2 L 7.00

    Streitwert bei Verfahren um mehrere großflächige Werbetafeln an einem im

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03
    Zur Entscheidung über diese Rechtsbehelfe war und ist mangels Anfallwirkung (Devolutiveffekt) allein das Verwaltungsgericht berufen (vgl. OVG A-Stadt, Beschluss vom 5. Juni 2000 - 2 L 7.00 - DÖV 2001, 44; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., BRAGO, § 37 Rdnr. 27).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03
    An dieser Rechtslage ändert sich durch den von den Klägern vorgelegten Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - nichts.
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